Juni 30, 2009

Innere Sicherheit oder Eingriff ins Persönlichkeitsrecht?

Mir stellt sich immer wieder die Frage, wo die innere Sicherheit beginnt, wo sie aufhört und ab wann sie ins Persönlichkeitsrecht eingreift?
Bisher gab es einige Beispiele, wie auch in meinem letzten Eintrag aus unserem privaten Leben. Dies beginnt bei der Sammlung von PayBack Punkten, der Billa Card etc., wo die entsprechenden Institutionen psychologische Profile über uns erstellen und endet in dem riesigen Medium Internet.
Letztendlich sollte man nicht vergessen das, dass es das Deep Net, welches aus themenspezifischen Datenbanken besteht und täglich erweitert wird, ebenso wie das SurfaceNet gibt. Es gibt Seiten/Datenbanken etc. die heute noch zum DeepNet und morgen schon zum oberflächlichen SurfaceNet gehören. Ich möchte damit sagen, dass wir als „Otto- Normal- Internet-Nutzer“ keine Vorstellung haben, wie und wo sich unsere Daten und Informationen überall aufhalten könnten, selbst im (überall-)zugänglichen WWW.
Man sollte sich als Nutzer und Verbraucher diese Möglichkeit vor Augen führen und umgänglich mit seinen Daten in der Öffentlichkeit umgehen.
Im Prinzip ist das Internet ähnlich wie die Precogs in Philip K. Dicks, es macht für andere Menschen, Institutionen, Organisationen, Firmen unsere Tätigkeiten (Vorhaben?) transparent.
Vor allem können wir (normale Verbraucher/ Nutzer) nicht erahnen wie weit der Fortschritt mittlerweile vorangetrieben wurde. Immerhin ist das WorldWideWeb schon `89 entstanden, allerdings erst 1991 zur allgemeinen Benutzung freigegeben. Und selbst da gibt es Verschwörungstheorien, dass angeblich eine ähnlich Form der Informationsübermittlung schon vorher vom CIA genutzt wurde.
Als größte Überwachungsmaschine gilt Google; immerhin bedient Google schätzungsweise 80 % aller Suchanfragen weltweit.

Laut Unternhemensprofil „Wenn Sie www.google.com oder eine der vielen anderen Google-Domains besuchen, können Sie Informationen in vielen verschiedenen Sprachen finden. Sie können sich Börsenkurse, Straßenpläne und Schlagzeilen ansehen, Telefonnummern für jede Stadt in den Vereinigten Staaten herausfinden, Milliarden von Bildern durchsuchen und im weltweit größten Archiv von Usenet-Nachrichten stöbern – über 1 Milliarde Posts, die bis zum Jahr 1981 zurückgehen.“ (http://www.google.de/intl/de/corporate/)

Da möchte man sich keine Vorstellung machen, wenn auf diese riesige Datenbank eine administrative Kraft drauf zugreifen würde.

Ein weiterer Punkt, der mir direkt zum Thema Überwachung und „innere Sicherheit“ einfällt, ist das 2007 eingeführte Gesetz der Vorratsdatenspeicherung. Alle geführten/geschriebenen SMS, Telefonate per Fetsnetz oder Handy, E-Mails, Internetverbindungen etc. werden ein halbes Jahr lang von den Providern abgespeichert. Bei der Nutzung von SMS und Handy- Telefonatne wird ebenfalls der zugehörige Standort festgehalten. So können Bewegungsprofile, sowie freundschaftliche, als auch geschäftliche Kontakte erstellt und rekonstruiert werden. Zugriff auf die abgespeicherten Daten haben Polizei, Staatsanwaltschaft sowie ausländische Staaten, die sich davon eine verbesserte Strafverfolgung versprechen. (vgl. http://www.vorratsdatenspeicherung.de/)

Und nun möchte ich meine Frage, die ich zu Beginn schon gestellt habe noch einmal aufgreifen: In wiefern greift die Innere Sicherheit auf das Persönlichkeitsrecht ein!

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